Besteuerung der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Laut aktuellen Statistiken entscheiden sich immer mehr Firmen dafür, ihren Mitarbeitenden zusätzliche Gesundheitsleistungen anzubieten, um diese langfristig zu binden und zu motivieren1. Besonders attraktiv wird die bKV, wenn Sie diese als Sachbezug gestalten. Mit der 50- Euro-Freigrenze profitieren Sie von steuer- und sozialversicherungsfreien Vorteilen, während Ihre Mitarbeitenden einen hochwertigen Versicherungsschutz erhalten. 

Darüber hinaus können Sie die bKV als Betriebsausgabe steuerlich absetzen, was sie finanziell noch interessanter macht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bKV optimal einsetzen und alle Vorteile clever nutzen können. 


Sachbezug: was macht die bKV so besonders?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Sachbezug ist eine besonders attraktive Lösung, um Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei abzusichern. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG werden Beiträge zur bKV als Sachlohn bewertet, wenn Mitarbeitende ausschließlich Versicherungsschutz erhalten und keine Auszahlung des Gegenwerts verlangen können. 

Der Vorteil: Solange die 50-Euro-Freigrenze pro Mitarbeitendem und Monat nicht überschritten wird, bleiben die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Unternehmen können so hochwertige Gesundheitsleistungen anbieten, ohne dass zusätzliche Lohnnebenkosten entstehen. 

Durch diese Gestaltung profitieren nicht nur Ihre Mitarbeitenden von umfangreichen Gesundheitsleistungen, sondern Sie als Arbeitgeber sparen Kosten und steigern gleichzeitig die Attraktivität Ihres Unternehmens. Mit der bKV als Sachbezug verbinden Sie steuerliche Vorteile mit einer modernen und effektiven Mitarbeitermotivation.

Praktische Umsetzung des Sachbezugs

Die praktische Umsetzung des Sachbezugs bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erfordert einige wichtige Schritte, um die steuerlichen Vorteile vollständig auszuschöpfen. Zunächst müssen Sie als Arbeitgeber die Rolle des Versicherungsnehmers übernehmen. Das bedeutet, dass Sie die bKV für Ihre Mitarbeitenden abschließen und die Beiträge direkt an den Versicherer zahlen. 

Damit die Beiträge als Sachlohn anerkannt werden, dürfen Ihre Mitarbeitenden keinen Anspruch auf eine Auszahlung des Versicherungswerts haben. Zudem muss die 50- Euro-Freigrenze pro Mitarbeitendem und Monat eingehalten werden, um Steuer- und Sozialabgabenfreiheit zu gewährleisten. 

Eine klare arbeitsvertragliche Regelung stellt sicher, dass die bKV rechtskonform umgesetzt wird. Dabei empfehlen wir, die Details mit einem Steuerberater abzustimmen, um alle Vorgaben des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sicher einzuhalten.

Die 50-Euro-Freigrenze optimal nutzen

Die 50-Euro-Freigrenze ist ein effizienter Weg, Mitarbeitenden durch eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) steuer- und sozialabgabenfreie Vorteile zu bieten. Entscheidend ist jedoch, dass diese Grenze strikt eingehalten wird. Da es sich um eine Freigrenze handelt, führt bereits eine Überschreitung um nur einen Cent dazu, dass der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. 

Ebenso darf der Freibetrag nicht mehrfach genutzt werden. Wenn beispielsweise andere Sachzuwendungen im Wert von 30 Euro bereits gewährt werden, darf die bKV maximal 20 Euro pro Monat kosten, um die Freigrenze nicht zu überschreiten. Alternativ können höhere Beiträge so gestaltet werden, dass nur der überschreitende Teil steuerpflichtig wird, während der Rest weiterhin von der Steuerfreiheit profitiert. 

Mit einer präzisen Planung können Sie die Freigrenze optimal ausschöpfen und Ihren Mitarbeitenden hochwertige Gesundheitsleistungen bieten.

Alternative Besteuerungsformen: 3 Optionen für Arbeitgeber

Individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil 

Bei der individuellen Versteuerung wird die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wie ein geldwerter Vorteil behandelt. Die Beiträge orientieren sich an den individuellen ELStAM-Daten der Mitarbeitenden und deren Steuerklasse. Alle Abzüge, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge, werden direkt auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich die bKV-Beiträge und seinen Anteil an der Sozialversicherung. Diese Variante entspricht der klassischen Lohnabrechnung, bei der Mitarbeitende die Steuerlast selbst tragen. Für Unternehmen ist diese Methode kosteneffizient, jedoch weniger attraktiv, wenn die bKV als Belohnung oder Zusatzleistung wahrgenommen werden soll. 

Nettolohnversteuerung – Komplettübernahme durch den Arbeitgeber 

Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden die bKV komplett steuer- und kostenfrei anbieten möchten, wählen oft die Nettolohnversteuerung. Hier übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten, einschließlich Lohnsteuer und Sozialversicherung. Diese Option gewährleistet maximale Attraktivität für Mitarbeitende, da keine zusätzliche Belastung entsteht. Allerdings ist diese Methode die kostenintensivste Variante für das Unternehmen. Zudem kann die Darstellung der bKV-Beiträge auf der Gehaltsabrechnung missverständlich wirken. Um Irritationen zu vermeiden, sollten Mitarbeitende vorab über die Abrechnung und die Vorteile der Nettolohnversteuerung informiert werden. 

Pauschalversteuerung – Effizient und flexibel 

Die Pauschalversteuerung bietet eine Alternative, um die Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende zu schaffen. Es gibt zwei Varianten:

1. Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Der Arbeitgeber versteuert die Einkommenssteuer für Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro mit einem pauschalen Steuersatz von 30 Prozent. Auf diesen Betrag werden zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer angerechnet. Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls fällig, wobei der Arbeitgeber diese optional übernehmen kann. Diese Variante bietet Flexibilität, erfordert aber eine klare Dokumentation und ist oft komplex in der Abwicklung. 

2. Pauschalversteuerung nach § 40 EStG 

Bei dieser Variante wird die bKV als sonstiger Bezug jährlich pauschal versteuert. Die Voraussetzungen: mindestens 20 Mitarbeitende (in Ausnahmefällen auch weniger), Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber und eine maximale jährliche Grenze von 1.000 Euro pro Mitarbeitendem. Sozialversicherungsfreiheit wird dabei nicht gewährt, und die übernommenen Beiträge gelten als geldwerter Vorteil. Diese Methode eignet sich besonders für größere Unternehmen und erfordert eine sorgfältige Planung und Beantragung beim Finanzamt. 

Unser Tipp: Gemeinsam Sachbezüge prüfen und optimieren

Die bKV als Sachbezug bietet viele Vorteile, besonders wenn sie richtig genutzt wird. Um die 50-Euro-Freigrenze optimal auszuschöpfen und die Steuerlast für Ihr Unternehmen zu minimieren, ist eine individuelle Prüfung der Sachbezüge entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Faktoren zu analysieren und Ihre Sachbezüge strategisch zu gestalten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerfallen übersehen und die besten Lösungen für Ihre Mitarbeitenden anbieten können. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten durchgehen, um die bKV effizient und kostengünstig in Ihr Unternehmen zu integrieren. 

Steuerlich clever absichern mit der bKV

Die betriebliche Krankenversicherung bietet Ihnen eine effiziente Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden finanziell zu entlasten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders durch die Wahl der Sachbezugsoption können Sie von Steuer- und Sozialabgabenbefreiungen profitieren, ohne Ihre Mitarbeiter zusätzlich zu belasten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bKV bestmöglich einsetzen, um nicht nur die gesetzten Freigrenzen zu beachten, sondern auch eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Mit unserer Unterstützung sichern Sie sich und Ihre Mitarbeitenden steuerlich clever ab und profitieren von einer attraktiven Zusatzleistung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich persönlich beraten.



1 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/betriebliche- krankenversicherung-immer-mehr-firmen-locken-mit-der-bkv/29349222.html (abgerufen 12/2024)

kürzlich hinzugefügt

Kostenloses Beratungsgespräch

mit Dr. med. Sonja Epp

Sie erzählen uns Ihre Wünsche und Erwartungen. Wir finden eine bärenstarke bKV, die Ihr Unternehmen voranbringt.